Ihre Anfrage an den Sachverständigen
Füllen Sie einfach aus, was auf Sie zutrifft — Unterlagen können Sie direkt mit hochladen. Zugangsdaten brauchen Sie erst ganz zum Schluss.
Was können wir für Sie tun?
Wählen Sie alles aus, was für Sie in Frage kommt — auch mehreres.
Ihre Auswahl steuert, wer sich Ihren Fall ansieht und welche Unterlagen wir brauchen. Sie legen sich damit auf nichts fest — die Auswahl ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Beauftragung. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie einfach die kostenlose Erstberatung.
Beratung & Konzept
Erstberatung, Sanierungsfahrplan und Konzeptentwicklung
Fachplanung
Normgerechte Planung und Berechnung für HLS-Gewerke
Gutachten & Sachverstand
Unabhängige Gutachten und technische Prüfungen
Energieausweise & Nachweise
Energieausweise, GEG-Nachweise und Ökobilanzierung
Förderung
Förderstrategie, Antragstellung und Nachweise
Baubegleitung
Qualitätssicherung und Koordination während der Umsetzung
Um welches Gebäude geht es?
Damit wir einschätzen können, was bei Ihnen möglich ist.
Warum wir das genau wissen müssen: An Baujahr, Wohnfläche und Gebäudetyp erkennt der Sachverständige, welcher Aufwand auf Sie zukommt — und ob und welche Förderung überhaupt greift. Ein Reihenhaus von 1962 ist ein anderer Fall als ein Mehrfamilienhaus von 1998. Ohne diese Angaben lässt sich Ihr Anliegen nicht einschätzen, und wir müssten für jede Auskunft erst zurückfragen.
Wählen Sie den Typ, der am besten passt. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, wählen Sie „Denkmalgeschützt“ — dafür gelten eigene Anforderungen und Förderbedingungen. Im Zweifel „Sonstiges“: Die Einzelheiten klären wir im Gespräch.
Gemeint ist das Jahr, in dem das Gebäude fertiggestellt wurde. Bei einem Neubau tragen Sie das geplante Fertigstellungsjahr ein. Am Baujahr erkennt der Sachverständige die typische Bauweise — und welche Anforderungen und Förderwege in Frage kommen.
Schätzung genügt
Die Wohnfläche in Quadratmetern — oft zu finden im Kauf- oder Mietvertrag, im Exposé oder in der Baubeschreibung. Für die Ersteinschätzung genügt ein ungefährer Wert.
Schätzung genügt
Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude. Ein Einfamilienhaus hat eine, mit Einliegerwohnung zwei. Die Zahl beeinflusst unter anderem, bis zu welcher Höhe Kosten gefördert werden.
Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen
Beides freiwillig — beschleunigt aber die Bearbeitung erheblich.
Unterlagen beilegen
Ausgewählte Dateien bleiben zunächst in Ihrem Browser. Übertragen werden sie erst, wenn Sie die Anfrage absenden — über eine verschlüsselte Verbindung. Fehlt Ihnen gerade etwas, reichen Sie es später im Portal nach.
PDF, Word, Excel oder Bilder — bis 100 MB je Datei, bis 20 Dateien. Sie können Unterlagen auch später im Portal nachreichen.
Wie erreichen wir Sie?
Damit sich der Sachverständige bei Ihnen melden kann.
Warum wir Namen und Anschrift brauchen: Mit diesen Angaben legen wir Ihren Vorgang an — er ist die Grundlage für Ihre Akte, Ihre Unterlagen und, falls es zu einer Beauftragung kommt, für Angebot und Rechnung. Ohne vollständige Anschrift lässt sich kein Vorgang führen. Ihre Ersteinschätzung bleibt davon unberührt: Die ist und bleibt kostenfrei. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie später ein Angebot ausdrücklich bestätigen.
Freiwillig. Mit einer Telefonnummer können wir kurze Rückfragen direkt klären, statt mehrere E-Mails hin- und herzuschicken.
Der letzte Schritt: Ihr Zugang
Vergeben Sie ein Passwort — damit gehören diese Daten Ihnen allein.
Sie haben uns gerade Angaben zu Ihrem Gebäude und womöglich persönliche Unterlagen anvertraut. Diese Daten dürfen nicht offen im Netz liegen — deshalb sichern wir sie hinter Ihrem eigenen Passwort.
- Nur Sie und der Sachverständige sehen Ihre Unterlagen.
- Sie verfolgen den Bearbeitungsstand jederzeit im Portal.
- Sie können Unterlagen nachreichen und direkt mit uns schreiben.
- Sie behalten die Kontrolle: Auskunft und Löschung jederzeit.
An diese Adresse senden wir die Eingangsbestätigung, einen Link zum Bestätigen Ihres Zugangs und Nachrichten zum Stand Ihrer Anfrage.
Damit melden Sie sich später in Ihrem Portal an — dort sehen Sie den Bearbeitungsstand, reichen Unterlagen nach und schreiben direkt mit uns.
Ihre Angaben verwenden wir zur Bearbeitung dieser Anfrage — und, falls Sie später ein Angebot bestätigen, für Auftrag und Rechnung. Auskunft und Löschung können Sie jederzeit verlangen.
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Für alle, die es vorher wissen wollen
So läuft Ihre Anfrage ab
Sie füllen aus, was Sie wissen
Leistungen, Gebäude, Anliegen — ohne Konto, ohne Anmeldung. Unterlagen können Sie direkt mit hochladen.
Sie vergeben zum Schluss ein Passwort
Erst am Ende, und nur damit Ihre Daten und Dokumente nicht offen liegen. Danach ist die Anfrage raus.
Der Sachverständige meldet sich
Tim Tuxhorn sieht Ihre Anfrage sofort und meldet sich kurzfristig bei Ihnen zurück.
Sie verfolgen alles im Portal
Bearbeitungsstand, Nachrichten, Unterlagen nachreichen — und aus dem Auftrag wird direkt Ihr Projekt.
Warum die Online-Anfrage?
Natürlich können Sie uns auch anrufen oder eine E-Mail schreiben. Das Portal bietet Ihnen aber zusätzliche Vorteile.
24/7 verfügbar
Anfrage jederzeit einreichen — auch abends und am Wochenende.
Sicher & verschlüsselt
Ihre Daten und Dokumente werden verschlüsselt übertragen und gespeichert.
Automatische Updates
E-Mail-Benachrichtigung bei jedem Statuswechsel — Sie verpassen nichts.
Unterlagen vorab
Beschleunigen Sie die Bearbeitung, indem Sie Unterlagen direkt bereitstellen.
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